Mit der vorliegenden VOLLMACHT erkläre ich meine Einwilligung zu folgenden Vorgangsweisen:
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Einholung von Auskünften:
Der Patient*innenombudsmann der Ärztekammer für Wien und die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien, die den Patienten*innenombudsmann unterstützen sind berechtigt, alle mich betreffenden Unterlagen des jeweiligen Spitals, der freiberuflichen Ärzt*innen, des Wohn- und Pflegeheims oder sonstiger Personen, Einrichtungen und Behörden anzufordern und Auskünfte zu meinem Anliegen einzuholen. Gleichzeitig entbinde ich diese Personen und Einrichtungen von einer allfälligen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
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Weitergaberecht:
Ich entbinde umgekehrt Patient*innenombudsmann der Ärztekammer für Wien und die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien, die den Patienten*innenombudsmann unterstützen von seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und gestatte ihm, meine Eingabe und meine Gesundheitsdaten an Dritte (z.B. Sachverständige, Schiedsstelle der Ärztekammer, Versicherungen, ÖQmed) weiterzuleiten.
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Datenverarbeitung:
Die Ärztekammer für Wien darf meine personenbezogenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten verarbeiten (ausdrückliche Zustimmung nach der Datenschutz-Grundverordnung-DSGVO).
Die Einwilligung zu den in Punkt 1.) bis 3.) aufgezählten Vorgangsweisen gilt ausdrücklich nur in dem Umfang, als dies notwendig ist, mein Anliegen zu bearbeiten.
Ich bestätige weiters, die folgenden Hinweise gelesen und verstanden zu haben:
HINWEISE
Allgemeines:
Da Ihre personenbezogenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten bzw. die personenbezogenen Daten der*des Vertretenen dem Datenschutz unterliegen, sind diese Vollmacht und die darin enthaltene Einwilligung für die Bearbeitung Ihrer Eingabe notwendig.
Eingaben durch Dritte (Vertretung):
Wenn der*die Patient*in nicht selbst handelt, sondern vertreten wird, legen Sie bitte entweder eine schriftliche Vollmacht, einen Nachweis einer Erwachsenenvertretung oder die Vorsorgevollmacht in Kopie bei. Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres müssen mit der Weitergabe ihrer Daten an die gesetzlichen Vertreter*innen einverstanden sein. Zum Zeichen dieser Einwilligung wird auch der*die Jugendliche ersucht, die Vollmacht und Einwilligung zu unterzeichnen.
Widerruf:
Sie können diese Vollmacht und Einwilligung jederzeit schriftlich oder mündlich – auch telefonisch – beim Patient*innenombudsmann widerrufen (gemäß Artikel 7 DSGVO). Damit beendet der Patient*innenombudsmann der Ärztekammer für Wien und die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien, die den Patienten*innenombudsmann unterstützen ihre Tätigkeiten. Wir weisen darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Verjährung:
Sollten Sie von einem Behandlungsfehler ausgehen und Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, informieren wir Sie darüber, dass solche Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bei Gericht eingeklagt werden müssten, weil sie sonst verjährt sind. Vor Einbringung einer Klage empfehlen wir eine rechtsanwaltliche Beratung.
Rechtsschutzversicherung:
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beachten Sie bitte allfällige im Versicherungsvertrag festgelegte besondere Meldepflichten und Fristen.